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Beste Beratung. Zufriedene Kunden. Freundliche Mitarbeiter. Starker Service. Das sind die Ziele, für die wir bei Moser arbeiten.

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Elektronischer Rechnungsversand

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die gesetzliche Pflicht eine elektronische Rechnung (E‑Rechnung) im Geschäftsverkehr zwischen Gewerbetreibende empfangen zu können. Ab dem 1. Januar 2027 wird auch der Versand verpflichtend.

Für unsere gewerbliche Kunden – egal ob Landwirt, Bauunternehmen, Zimmerei, Fliesenleger- oder Handwerksbetrieb – ist die E‑Rechnung dann Voraussetzung, um den Vorsteuerabzug weiterhin geltend machen zu können.

Auch unsere Privatkunden laden wir herzlich ein, auf die E‑Rechnung umzustellen: schneller im Posteingang, jederzeit digital verfügbar und ohne zusätzliche Versandkosten.

Damit wir Ihnen Ihre Rechnungen künftig sicher und pünktlich per E‑Mail zustellen können, benötigen wir lediglich Ihre aktuelle E‑Mail-Adresse.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Moser-Team